Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.11.2023, AZ 5 Ta 72/23
Ausgabe: 11-2023
Wird ein paralleles Zustimmungsersetzungsverfahren gemäß § 103 Abs. 2 BetrVG in einem gerichtlichen Vergleich miterledigt, besteht aufgrund wirtschaftlicher Identität der beiden Zustimmungsersetzungsanträge kein Vergleichsmehrwert.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…