Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
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Umsatzsteuer – Mahnkosten ärztlicher Verrechnungsstellen stellen umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für die Einziehungsleistung dar, während selbständige Vorfinanzierungen von Honorarforderungen als umsatzsteuerfreie Leistung anzusehen sind
FG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2021, AZ 5 K 382/19 U