Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 29.07.2024, AZ 2 TaBV 81/23

Ausgabe: 07-2024

Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkreten Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene Arbeitnehmer trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außendienst in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen zu erzielen, ist der Betriebsrat hierüber zu informieren.

Weitere Informationen: https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/do…