Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.03.2020, AZ 15 TaBV 5/18
Ausgabe: 3 – 2020
Vor der Durchführung der Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder muss der Betriebsrat nicht durch Beschluss darüber entscheiden, ob und wie Vollfreistellungen durch Teilfreistellungen ersetzt werden sollen.
Weitere Informationen: http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprec…