BGH, Beschluss vom 28.11.2022, AZ XI ZB 14/22
Ausgabe: 10/11-2022
Die Überprüfung der ordnungsgemäßen Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes (hier: Berufungsbegründung) über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erfordert die Kontrolle, ob sich die erhaltene automatisierte Eingangsbestätigung gemäß § 130a Abs. 5 Satz 2 ZPO auf die Datei mit dem betreffenden Schriftsatz bezieht.
Weitere Informationen: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rech…