Bundesgerichtshof, Beschluss vom 6. Dezember 2017 – XII ZB 335/17, veröffentlicht am 18.01.2018
Nutzt ein Rechtsanwalt zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Telefaxgerät, hat er eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um einen vollständigen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.
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