Weitere Informationen: https://www.justiz.nrw.de/nrwe/fgs/duesseldorf/…
Neue Beiträge
- Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
- Erfordernis eines außergerichtlich gestellten Antrags auf Auskunftserteilung nach Art. 15 DSGVO
- Kein Akteneinsichtsrecht nach der DSGVO
- Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
- Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
Kontakt
Die Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V.
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Telefon: (0431) 9 74 3020
Telefax: (0431) 9 74 3055
Mail schreiben
Internet-Adresse: www.mittelstands-anwaelte.de
Zur Anerkennung eines Pflegepauschbetrages gemäß § 33b Abs. 6 EStG, hier: Aufwandsentschädigung der Pflegeperson nach § 1835 BGB als schädliche Einnahme; Ermittlung der Mindestpflegedauer durch die Pflegeperson von mindestens 10% des gesamten pflegerischen Zeitaufwandes