Arbeitsgericht Koblenz, Beschluss vom 14.10.2020, AZ 7 Ca 1140/20

Ausgabe: 1-2021

Eine zusammenhängende Urlaubsgewährung im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 2 BUrlG über mindestens zwölf aufeinanderfolgende Werktage (zwei Wochen) liegt auch dann vor, wenn in diesen Zeitraum ein Wochenfeiertag fällt und der Arbeitnehmer daher rechnerisch einen Urlaubstag weniger „verbraucht“.

Weitere Informationen: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/t/…